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      Infos, News und Lösungen für einen rechtssicheren Online-Handel
      • 29
        Feb
      • Kommunikation im Web 2.0 (Praxis PR)

      Kommunikation im

      Kommunikation im Web 2.0 (Praxis PR)
      Melanie Huber (Autor)

      Produktinfo:

      Wie hat das Web 2.0 die Kommunikation von Unternehmen, Pressestellen und Agenturen verändert und welche Potenziale für die Public Relations stecken in Weblogs, Podcasts, RSS, Wikis oder Second Life?

      Durch einige negative Berichte über Falschdarstellungen oder unternehmenskritische Blogger wurden teilweise Ängste geschürt.

      »Konzentrieren wir uns lieber auf klassische Maßnahmen« oder »Die schreiben doch eh‘ nur, was sie wollen«, sind Äußerungen, die regelmäßig in Zusammenhang mit dem Web 2.0 fallen.

      Dieses Buch hingegen soll helfen, die Chancen der neuen Kommunikationswege im Internet zu erkennen.

      Neben den einzelnen Anwendungen, die in den zurückliegenden Monaten aufgetaucht sind, werden Trends und Möglichkeiten aufgezeigt, Botschaften zu platzieren und zugleich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu optimieren.

      Dabei geht es nicht darum, sich voll und ganz auf alle Online-Tools zu stürzen, die gerade »in« sind, sondern eine Anleitung zu bieten, gezielt den Kommunikationsweg zu finden, der für das Unternehmen oder die Pressestelle den größten Erfolg und den geringsten Aufwand bedeutet. weiterlesen…

      none
      • 9
        Dez
      • Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an

      Irreführende Werbung ist verboten: Der Verbraucher soll vor der unrichtigen Annahme geschützt werden, die beworbenen Waren böten einen qualitativen Vorsprung vor der Konkurrenz, der überhaupt nicht existiert. Jedoch ist bei der rechtlichen Betrachtung von Werbeversprechen vor allem auf die Gesamtaussage abzustellen; aus dem Kontext herausgetrennte Einzelaussagen können nicht ohne weiteres abgemahnt werden.

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      none
      • 8
        Dez
      • Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!

      Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss bei Werbehinweisen mit durchgestrichenen „alten“ Preisen auch klargestellt werden, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Da ein durchgestrichener Preis zeigen soll, dass dieser gerade nicht (mehr) verlangt wird, muss dem Verbraucher auch der Hintergrund zu dieser Preisdifferenz erläutert werden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011, Az. 38 O 58/09).

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      none
      • 5
        Dez
      • Darf ein Hersteller eigentlich mit seiner eigenen UVP werben?

      Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat. Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

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      none
      • 3
        Dez
      • Begriffe „autorisierte Händler“ und „handelsübliche Mengen“ bei Tiefstpreisgarantie irreführend?

      Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11), dass eine Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend sei, wenn diese durch die Bedingung eingeschränkt werde, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden. Dagegen sei die Einschränkung „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ dem Verbraucher nicht klar, weswegen diese den Verbraucher in die Irre führe.

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      none
      • 2
        Dez
      • Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform müssen mit einem Grundpreis versehen werden

      Eine Frage mit ständiger Brisanz erhitzt die Gemüter der Händler im vorweihnachtlichen Geschäft. Haben Händler Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einem Grundpreis zu versehen oder reicht es aus, wenn die bloße Stückzahl angegeben wird (mit der Konsequenz, dass ein Grundpreis nicht zu nennen wäre). Der nachfolgende Beitrag möchte zu dieser Frage Stellung beziehen.

      Den Originalbeitrag weiterlesen [...]

      2 com
      • 22
        Aug
      • Fernunterricht über das Internet rechtssicher anbieten

      Fernunterricht boomt, ist hipp und modern. Doch die Anforderungen an Fernunterrichtsangebote sind streng und durch das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) stark reglementiert. Wer überhaupt unter das FernUSG fällt, welche Anforderungen zu beachten sind und welche Stolperfallen es zu umschiffen gilt lesen Sie in dieser FAQ der IT-Recht Kanzlei.

      Was ist überhaupt Fernunterricht?

      Fernunterricht ist die

      auf vertraglicher Grundlage erfolgende,
      entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten,
      bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
      der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.

      weiterlesen…

      none
      • 16
        Aug
      • Werbeanzeige: “Praxis für medizinische Fußpflege” kann irreführend sein

      Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.

      Die Parteien sind – in unmittelbarer räumlicher Nähe – Mitbewerberinnen auf dem Dienstleistungsmarkt der Fußpflege. Die Klägerin ist Podologin, die Beklagte ist als Fußpflegerin tätig. Die Beklagte schaltete in einer Zeitschrift eine mit ihrem Namen ergänzte Anzeige mit dem Inhalt: „Praxis für medizinische Fußpflege.“ Diese Werbung beanstandete die Klägerin als wettbewerbswidrig, weiterlesen…

      none
      • 10
        Aug
      • Werbung mit Gütesiegeln: Bei Werbung mit SGS-Gütesiegeln aufpassen

      Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben.

      Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die  SGS stattgefunden hat.

      In der Werbung wird es mittlerweile zur beliebten Praxis, die eigenen Produkte mit gar nicht vorhandenen Zertifikaten zu schmücken – entweder es wird die (selbst vorgenommene) Prüfung „nach XY-Standards“ angepriesen, oder das Vorliegen des Zertifikats wird einfach nur behauptet, weiterlesen…

      none
      • 10
        Aug
      • „Collagen-Lift-Drink“: Gesundheitliche Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ?

      Aus der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei „Todsichere Tipps, mit Wellness-Produkten eine Abmahnung zu kassieren“ stellen wir heute ein neues Unding vor: Den Collagen-Lift-Drink, der Collagen in großen Mengen enthält und quasi Falten und Dellen von innen wieder unterpolstern soll.

      Ob das funktioniert oder nicht kann dahingestellt bleiben – beweisbar ist es derzeit nicht, also sollte es in der Werbung auch nicht behauptet werden.

      In einem aktuellen Fall wurde jedoch genau das gemacht; im Rahmen einer Dauerwerbesendung pries einer der Moderatoren den Collagen-Drink u.a. mit folgenden Worten an, weiterlesen…

      none
      • 1
        Aug
      • Online-Werbung für Chemikalien: Was ist zu beachten ?

      Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn er sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe beinhalten.

      A. Gesetzliche Vorgaben bei der Online-Werbung für Chemikalien

      Nach § 15a Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) ist es verboten, für einen gefährlichen Stoff zu werben, ohne die den Stoff betreffenden Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Abs. 1 ChemG anzugeben. Dies gilt auch für eine im Versandhandel angebotene gefährliche Zubereitung, die vom privaten Endverbraucher ohne vorherige Ansicht der Kennzeichnung käuflich erworben werden kann.

      Nach § 3a Abs. 1 ChemG sind gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen Stoffe oder Zubereitungen, die

      1. explosionsgefährlich,
      2. brandfördernd,
      3. hochentzündlich,
      4. leichtentzündlich,
      5. entzündlich,
      6. sehr giftig,
      7. giftig,
      8. gesundheitsschädlich,
      9. ätzend,
      10. reizend,
      11. sensibilisierend,
      12. krebserzeugend,
      13. fortpflanzungsgefährdend,
      14. erbgutverändernd oder
      15. umweltgefährlich sind;

      ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.

      Den ganzen Beitrag lesen (Link)

       

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      • 28
        Jul
      • Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren geändert wurde

      Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nicht ganz einfach. Dass die Testergebnisse verfallen, wenn ein Produkt mittlerweile stark verändert wurde, ist vermutlich jedem Werber klar; zu beachten ist jedoch auch, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ergebnisse auch dann verfallen, wenn das Testverfahren zwischenzeitlich geändert wurde.

      Sehr schön besprochen wird die Problematik hierzu in einem Urteil des OLG Hamburg, das sich mit der Bewertung von Sonnencreme durch die Stiftung Warentest befasst. Der Hersteller eines Sun Care-Produkts bewarb dieses mit dem Testergebnis „GUT” unter Bezugnahme auf den Test 08/2007, und zwar auch im Jahr 2008,  weiterlesen…

      none
      • 8
        Jul
      • Werbung mit Made in Germany: Was drauf steht muß auch drin sein

      Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10), dass die einer Marke hinzugefügte Angabe „Germany“ eine irreführende geographische Herkunft darstellt, wenn das  Produkt gar nicht in Deutschland hergestellt wird.

      Was war passiert?

      Die Beklagte ist Produzentin von Akkuschraubern. Die Schrauber sowie Verpackung und Informationsmaterial versah sie mit folgendem Zeichen:

      XY Tools ®
      Germany“

      Darin sah der klagende Wettbewerbsverband eine irreführende geographische Herkunftsangabe, weiterlesen…

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      • 7
        Jul
      • Werbung mit Testergebnissen: Rechtliche Analyse und Rechtsprechungsübersicht

      Viele Händler bewerben ihre Produkte mit Testergebnissen renommierter Untersuchungsorganisationen. Dies kommt nicht von ungefähr. Gerade in Deutschland genießen die großen Untersuchungsorganisationen ein hohes Ansehen. Ihre Untersuchungsergebnisse sind es, die das Vertrauen der Verbraucher in die getesteten Produkte stärken. Hierbei ist vor allem die Stiftung Warentest zu nennen, die hierzulande ein besonders hohes Ansehen genießt.

      Kein Wunder also, dass die Hersteller ihre Produkte bevorzugt mit Testergebnissen dieser Organisation bewerben, wenn sie gut im Test abgeschnitten haben. Den enormen Einfluss ihrer Testergebnisse auf die Produktwerbung hat auch die Stiftung Warentest früh erkannt und deshalb Empfehlungen zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen herausgebracht. Diese Empfehlungen stellen eine Art Verhaltenskodex für Hersteller im Umgang mit Testergebnissen in der Werbung dar. Sie können insoweit als Richtlinien dienen, ohne eine gesetzliche Bindung zu erzeugen.

      Was die Frage anbelangt, inwieweit Werbung mit Testergebnissen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, müssen sich die Werbenden an den §§ 5 und 6 UWG messen lassen. Dabei regelt § 5 UWG das Problemfeld der irreführenden Werbung und § 6 UWG dasjenige der vergleichenden Werbung.

      Übersicht Werbung mit Testergebnissen: Rechtliche Analyse und Rechtsprechungsübersicht

      I. Irreführende Werbung mit Testergebnissen
      II. Vergleichende Werbung mit Testergebnissen
      III. Entscheidungen im Überblick
      IV. Fazit

      weiterlesen…

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      • 5
        Jul
      • Druckerpatronen: Wer mit Recycling wirbt, muss auch Recycling liefern

      Verklagt, weil irrtümlich Neuware geliefert wurde? Genau das ist einem Händler kürzlich passiert, und zwar aus gutem Grund: Seine wiederbefüllten Druckerpatronen waren tatsächlich – zumindest teilweise – Neuware, und genau das wurde als Irreführung umweltbewusster Verbraucher gewertet. Das diesbezügliche Urteil enthält auch eine interessante Passage zum Thema Wiederholungsgefahr.

      Der beklagte Händler hatte in verschiedenen Medien wiederbefüllte Druckerpatronen angepriesen, jedoch teilweise – nach eigenen Angaben irrtümlich – fabrikneue Patronen ausgeliefert. Er wurde sodann vor dem Landgericht Köln wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen – und zwar zu Recht, wie die Richter befanden. In dem Urteil (01.07.2008, Az. 81 O 167/07) befanden die Richter, der Verbraucher würde durch die unrichtige Angabe irregeführt und somit verleitet, Druckerpatronen aus den falschen Motiven heraus beim beklagten Händler zu kaufen:

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