-
30
Apr
Der Verkauf von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) bringt eine Fülle an Berührungspunkten mit verschiedenen Gesetzen mit sich. Lediglich auf ein paar der rechtlichen Problempunkte geht dieser Beitrag im Folgenden ein.
1. Was ist eine E-Zigarette?
Die elektronische Zigarette schaut auf den ersten Blick aus, wie eine normale Zigarette. Sie besteht aus einem Akku, einem Verdampfer und einem Depot. Das Depot schaut aus wie der Filter einer normalen Zigarette und der Akku wie der vom Papier umhüllte und mit Tabak gefüllte Zigarettenteil.
Das Depot enthält entweder bereits eine Flüssigkeit oder es kann eine Flüssigkeit eingefüllt oder nachgefüllt werden. Diese Flüssigkeit kann Nikotin enthalten. Durch das Saugen (Ziehen) an der E-Zigarette betreibt der Akku den Verdampfer, welcher die Flüssigkeit im Depot verdampfen lässt, sodass diese eingeatmet wird.
2. Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Je nachdem welche Inhaltsstoffe die Flüssigkeit, die verdampft aufgenommen wird, enthält, könnte das Betäubungsmittelgesetz einschlägig sein.
3. Medizinproduktgesetz (MPG)
Ein Medizinprodukt ist einfach gesprochen ein zur Behandlung von Krankheiten eingesetzter Gegenstand, der mechanisch und nicht biologisch-chemisch wirkt. Da die E-Zigarette auch als Suchtentwöhnungsmittel eingesetzt werden kann, könnte das MPG einschlägig sein. Die Einstufung der E-Zigarette als Medizinprodukt führt zu einer CE-Kennzeichnungspflicht nach § 6 Abs. 1 MPG.
4. Arzneimittelgesetz (AMG)
Ein Arzneimittel ist einfach gesprochen ein Mittel, das zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt wird und biologisch-chemisch wirkt. Somit könnte auch das AMG einschlägig sein. Die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel führt zu einer Zulassungspflicht nach § 21 Abs. 1 AMG.
5. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die E-Zigarette könne zudem ein Bedarfsgegenstand sein. Dann unterfiele sie noch dem LFGB. Danach dürfen gesundheitsschädliche Bedarfsgegenstände nicht in den Verkehr gebracht werden.
6. Fazit
Es kann keineswegs angenommen werden, dass der Verkauf von E-Zigaretten rechtlich unbedenklich ist. Für eine rechtliche Beratung steht Ihnen die IT-Recht Kanzlei zur Verfügung.
- veröffentlicht von admin in: Verkaufsführer


One Response to “Ratgeber: Verkauf von E-Zigaretten”
Zur Heilmitteleigenschaft gibt es massenhaft Entscheidungen des EuGH und des BVerwG. In jeder einzelnen wird festgestellt, dass die Heilmitteleigenschaft eines Produkts wissenschaftlich belastbar zu belegen ist.
Da die angebliche Heilmitteleigenschaft am Nikotin festgemacht wird, wäre also die Heilwirkung des Nikotins zu belegen. Gelingt dieser Beweis, wären Nitotinprodukte, zum Beispiel Zigaretten (ob elektronisch oder aus Tabak), Zigarren und Tabak Heilmittel.
Gelingt dieser Beweis nicht, bleibt es bei der Einstufung der Zigarette als Genussmittel.
Hinterlasse eine Antwort