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14
Jan
Viele Vermittler von Reiseleistungen bieten ihre Dienste mittlerweile auch über das Internet an. Das Problem: Oftmals werden AGB eingesetzt, die den Verbraucher zu stark in seinen Rechten einschränken und damit abmahnbar sind. Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei wird in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe nehmen.
Bisher wurden folgende Klauseln geprüft:
- “Allgemeine Bedingungen: Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Reiseveranstalter gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Reiseveranstalter, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.”
- „Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.“
- „Bei kurzfristigen Anmeldungen, d.h. Anmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.“
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- veröffentlicht von admin in: Reisevermittlung über das Internet







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