Viele Vermittler von Reiseleistungen bieten ihre Dienste mittlerweile auch über das Internet an. Das Problem: Oftmals werden AGB eingesetzt, die den Verbraucher zu stark in seinen Rechten einschränken und damit abmahnbar sind. Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei wird in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe nehmen.

Bisher wurden folgende Klauseln geprüft:

  1. “Allgemeine Bedingungen: Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Reiseveranstalter  gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Reiseveranstalter, die Ihnen auf  Wunsch zur Verfügung gestellt werden.”
  2. „Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.“
  3. „Bei kurzfristigen Anmeldungen, d.h. Anmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.“

weitere Beiträge zum Thema:

  1. Serie: Das neue Batteriegesetz (BattG) kommt zum 01.12.2009