Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427) eingebracht.

Danach müssen bestimmte Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden.

Gesetzeszweck sei die Minderung des Energieverbrauchs mit den Instrumenten der Verbraucherinformation, so die Bundesregierung.

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