Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass ab dem 1. Dezember 2009  das Melderegister für die Anzeige des Inverkehrbringens von Batterien nach dem Batteriegesetz über die Internet-Seite des UBA  zur Verfügung stehen wird. Hersteller, die zur Anzeige beim Batterie-Melderegister verpflichtet sind, müssen bis zum 28. Februar 2010 im Register erfasst sein.

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  1. Serie: Das neue Batteriegesetz (BattG) kommt zum 01.12.2009