Antworten auf die Fragen 17-19  der Serie der IT-Recht Kanzlei zum neuen Batteriegsetz:  

17. Sieht das Batteriegesetz vor, dass Händler von Batterien sich registrieren lassen müssen?

Nein! Eine Anzeigepflicht besteht nur bei Herstellern oder Importeuren von Batterien.

18. Haben auch private Ebay-Verkäufer die Vorgaben des Batteriegesetzes (Rücknahme- und Hinweispflicht) zu beachten?

Das Batteriegesetz betrifft grundsätzlich nur gewerbliche Hersteller und Vertreiber. In § 2 Nr. 15  des Batteriegesetzes wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:

„Vertreiber“ ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt.“

Allgemein stellt sich bei Ebay & Co. das bekannte Problem, wann ein Verkäufer gewerblich ist und wann nicht. Die Gerichte haben hier vollkommen unterschiedlich geurteilt. Es herrscht insofern eine große Rechtsunsicherheit. Somit lässt sich lediglich sagen: Private sind von dem Batteriegesetz nicht betroffen. Ob allerdings jemand, der sich für einen Privaten hält, rechtlich als gewerblich angesehen wird, das entscheiden letztlich im Streitfalle die Gerichte.

19. Was gilt für Händler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern in Verkehr bringen, die das Inverkehrbringen dieser Batterien nicht dem Umweltbundesamt angezeigt haben?
Achtung, ganz wichtig: Gemäß § 2 Nr. 15 S. 2 BattG gelten diejenigen Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern in Verkehr bringen, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben, selbst als Hersteller und müssen damit die Entsorgungs- und sonstige Pflichten der Hersteller wahrnehmen! Entscheidend ist, dass diese Fiktion nur eintritt, wenn der Online-Händler (als sog. „Vertreiber“) schuldhaft gehandelt hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Händler weiß, billigend in Kauf nimmt oder aufgrund fehlender Sorgfalt verkennt, dass er Batterien von Herstellern in Verkehr bringt, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben.

Hinweise:

Diese Herstellerfiktion gilt erst ab dem 1.März 2010.
Eine ähnliche Herstellerfiktion findet sich auch im ElektroG.

Laut dem Umweltbundesamt sind ein Teil der Anzeigedaten zur Veröffentlichung im Internet vorgesehen. Der Markt soll so für Wettbewerber und Endnutzer transparent und damit eine Selbstkontrolle der Wirtschaft ermöglicht werden.

weitere Beiträge zum Thema:

  1. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 5.
  2. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 2.
  3. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 4.
  4. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 1.
  5. Serie: Das neue Batteriegesetz (BattG) kommt zum 01.12.2009