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14
Okt
In dieser Serie zum neuen Batteriegesetz werden 22 Fragen zum am 01.12.2009 kommenden BattG beantwortet, heute die Fragen 8-10:
8. Müssen Händler auch Batterien zurücknehmen, die nicht im eigenen Sortiment geführt werden?
Ja, immerhin beschränkt sich jedoch die Rücknahmeverpflichtung ausschließlich auf Altbatterien der Art, die Händler als Neubatterien in Ihrem Sortiment führen oder geführt haben.
9. Müssen Händler auch Akkus zurückzunehmen?
Ja.
10. Muss der Händler für die Kosten einer Rücksendung von Altbatterien aufkommen?
Diese Frage ist leider noch ungeklärt.
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- veröffentlicht von admin in: Neues Batteriegesetz







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