In dieser Serie zum neuen Batteriegesetz werden 22 Fragen  zum am 01.12.2009 kommenden BattG beantwortet, heute die Fragen 8-10: 

8. Müssen Händler auch Batterien zurücknehmen, die nicht im eigenen Sortiment geführt werden?
Ja, immerhin beschränkt sich jedoch die Rücknahmeverpflichtung ausschließlich auf Altbatterien der Art, die Händler als Neubatterien in Ihrem Sortiment führen oder geführt haben.

9. Müssen Händler auch Akkus zurückzunehmen?
Ja.

10. Muss der Händler für die Kosten einer Rücksendung von Altbatterien aufkommen?
Diese Frage ist leider noch ungeklärt.

weitere Beiträge zum Thema:

  1. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 2.
  2. Das neue Batteriegesetz – Was Händler beachten sollten, Teil 1.
  3. Serie: Das neue Batteriegesetz (BattG) kommt zum 01.12.2009