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Okt
In dieser Serie zum neuen Batteriegesetz werden 22 Fragen zum am 01.12.2009 kommenden BattG beantwortet, heute die Fragen 5 – 7:
5. Welche Batterien dürfen laut Batteriegesetz nicht vertrieben werden?
Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien (bei mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, vgl. § 3 Abs. I BattG) ist nun ein weiteres Verbot cadmiumhaltiger Batterien normiert. Gemäß § 3 Abs. 2 BattG ist das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, verboten. Von den Verboten ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind sowie Knopfzellen und aus Knopfzellen zusammengesetzte Batterien mit einem Quecksilbergehalt von höchstens 2 Gewichtsprozent.
6. Welche Pflichten sieht das Batteriegesetz für Händler von Batterien vor?
Händler haben gebrauchte Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen (vgl. nachfolgende Frage 7). Darüber hinaus haben Händler die Verbraucher auf bestimmte Dinge hinzuweisen („Hinweispflichten für Vertreiber, vgl. Frage 8). Diese Pflichten sieht übrigens auch die noch aktuell geltende Batterieverordnung vor.
7. Müssen Händler Altbatterien zurückzunehmen?
Ja, jeder der Batterien gewerblich an Endnutzer abgibt ist (seit jeher) verpflichtet, vom Endnutzer gebrauchte Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen - keine Rolle spielt hierbei, ob die Batterien direkt bei dem Händler gekauft worden waren oder nicht.
Wichtig: Laut BattG wird beim Vertrieb über den Versandhandel unter „Verkaufsstelle“ das Versandlager des Online-Händlers zu verstehen sein.
Drei Einschränkungen gilt es hinsichtlich dieser Rücknahmeverpflichtung zu beachten:
- Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf Altbatterien der Art, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
- Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
- Die Rücknahmeverpflichtung erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien (beachte hierzu aber das Elektrogesetz).
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- veröffentlicht von admin in: Neues Batteriegesetz


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