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Okt
In dieser Serie zum neuen Batteriegesetz werden 22 Fragen zum am 01.12.2009 kommenden BattG beantwortet, heute die Fragen 1-4:
1. Was sind überhaupt Batterien?
„Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird, vgl. § 2 Nr. 2 BattG. Selbstverständlich sind damit auch Akkus „Batterien“ im Sinne des Batteriegesetzes.
2. Für welche Batterien wird das BattG gelten?
Das Batteriegesetz wird für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung gelten, vgl. § 1 I S. 1 BattG.
3. Wird das BattG auch für Batterien gelten, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind?
Ja, vgl. § 1 I S. 2 BattG.
4. Auf welche Batterien wird das BattG nicht anzuwenden sein?
Auf Batterien, die verwendet werden
- in Ausrüstungsgegenständen, die mit dem Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang stehen,
- in Waffen, Munition oder Wehrmaterial, ausgenommen Erzeugnisse, die nicht speziell für militärische Zwecke beschafft oder eingesetzt werden, oder
- in Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum.
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- veröffentlicht von admin in: Neues Batteriegesetz







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