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Rechtssicher Online mit dem Online-Schutzpaket Basic der IT-Recht Kanzlei

Mittwoch, November 25th, 2009

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Das Online-Shop Schutzpaket Basic der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Unternehmen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Online-Shop-Präsenz im B2C-Handel (Verkauf an Verbraucher) zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die bewährten Mustertexte der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.

Vorteile

  1. Umfassend: Erstellung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungsvorgaben konzipiert für den Handel über Online-Shop.
  2. Prüfung: Überprüfung der relevanten aktuellen Online- & Offline-Inhalte durch einen Anwalt.
  3. Beratung: Telefonische Beratung und Schulung
  4. Haftung: Übernahme der Haftung für sämtliche Beratungsleistungen der IT-Recht Kanzlei

Produktübersicht

Das Online-Shop Schutzpaket Basic (B2C) umfasst neben den für den Verkauf an Verbraucher über Online-Shop notwendigen Mustertexten auch anwaltliche Prüfungs- & Beratungsleistungen.

Produktdetails

  1. Erstellung einer rechtssicheren Anbieterkennzeichnung / Datenschutzerklärung sowie Basis-AGB.
  2. Allg. Check auf Vollständigkeit und Form (inkl. der rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen, der Preistransparenz, Zahlungsbedingungen, Garantieversprechen etc.).
  3. Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an den Kunden (z.B. Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Umsetzung der Batterieverordnung / Verpackungsverordnung etc.).
  4. Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der angebotenen Produkte.
  5. Überprüfung von Struktur und Abwicklung des Kunden-Newsletters (an wen darf überhaupt der Newsletter verschickt werden?).
  6. Festlegung der rechtsicheren Präsentation der obigen Inhalte.
  7. Check der Abwicklungsmodalitäten (z.B. Kundenmails, Vertragsabwicklung etc.).
  8. Telefonische Schulung
  9.  Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen

Anmerkung

Händler, die Ihren Online-Shop dauerhaft abmahnsicher halten wollen empfiehlt sich der Einsatz des Update-Service-Paketes der IT-Recht Kanzlei. Die Preise für den Update-Service richten sich nach Art, Umfang und Besonderheiten des Warenangebotes. Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen für eine Beratung gerne zur Verfügung,  mehr

Rechtssicher Online mit dem Online-Shop Schutzpaket Komplett der IT-Recht Kanzlei

Freitag, November 13th, 2009

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Das Online-Shop Schutzpaket Komplett der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Unternehmen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Online-Shop-Präsenz im B2C- & B2B-Handel (Verkauf an Verbraucher und gewerbliche Endkunden) zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die bewährten Mustertexte der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.

Vorteile

  1. Passgenau: Erstellung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungsvorgaben konzipiert für den B2C & B2B - Handel über den eigenen Online-Shop.
  2. Prüfung: Überprüfung der relevanten aktuellen Online- & Offline-Inhalte durch einen Anwalt.
  3. Beratung: Telefonische Beratung und Schulung
  4. Haftung: Übernahme der Haftung für sämtliche Beratungsleistungen der IT-Recht Kanzlei

Produktübersicht
 
Das Online-Shop Schutzpaket Komplett (B2C + B2B) umfasst neben den für den Verkauf an Verbraucher und gewerbliche Endkunden über den eigenen Online-Shop notwendigen Mustertexten auch anwaltliche Prüfungs- & Beratungsleistungen.

Produktdetails

  1. Erstellung einer rechtssicheren Anbieterkennzeichnung / Datenschutzerklärung sowie professionelle AGB (B2C & B2B).
  2. Allg. Check auf Vollständigkeit und Form (inkl. der rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen, der Preistransparenz, Zahlungsbedingungen, Garantieversprechen etc.).
  3. Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an den Kunden (z.B. Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Umsetzung der Batterieverordnung / Verpackungsverordnung etc.).
  4. Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der angebotenen Produkte.
  5. Überprüfung von Struktur und Abwicklung des Kunden-Newsletters (an wen darf überhaupt der Newsletter verschickt werden?).
  6. Festlegung der rechtsicheren Präsentation der obigen Inhalte.
  7. Check der Abwicklungsmodalitäten (z.B. Kundenmails, Vertragsabwicklung etc.).
  8. Telefonische Schulung
  9. Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen

Anmerkung

Händler, die Ihre Online-Shop dauerhaft abmahnsicher halten wollen empfiehlt sich der Einsatz des Update-Service-Paketes der IT-Recht Kanzlei. Die Preise für den Update-Service richten sich nach Art, Umfang und Besonderheiten des Warenangebotes. Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen für eine Beratung gerne zur Verfügung,  mehr