Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Montag, November 16th, 2009Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung, die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar?
Folgende Fragen werden behandelt:
I. Allgemeines
- Wie stellt die PAngV sicher, dass der Verbraucher den zu zahlenden Preis nicht selbst ermitteln muss?
- Sind Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abmahnbar?
- Darf auf die Bereitschaft hingewiesen werden, über den angegebenen Preis zu verhandeln?
- Erstreckt sich die Endpreisangabenplicht auch auf Immobilien?
- Frage: Was sind eigentlich „sonstige Preisbestandteile” i.S.d. § 1 I 1 PAngV?
II. Keine Darstellung von Preisen ohne Angaben zur Umsatzsteuer!
- Wie platziert man den Hinweis “inkl. Mwst., zzgl. Versand” wirklich abmahnsicher?
- Verstößt die Angabe des Nettopreises mit dem Zusatz „+ MwSt.” gegen die PAngV, wenn der Endpreis nicht gesondert hervorgehoben ist?
- Reicht es aus, wenn man an den Bruttopreis folgenden Zusatz anhängt: „inkl. Mwst”?
- Genügt die Angabe des Nettopreises verbunden mit dem Hinweis, dass die gesetzliche Umsatzsteuer noch hinzukommt?
- Ist eine Werbung unter Angabe der Einzelpreise, jedoch ohne Endpreisangabe zulässig?
- Unterfallen auch unverbindliche Preisangaben des Herstellers dem § 1 I 1 PAngV (also etwa der Zwang, die Mwst. gesondert auszuweisen)?
III. Keine Darstellung von Preisen ohne Angaben zu den Versandkosten!
- Reicht es aus, dem Verbraucher die Versandkosten erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitzuteilen?
- Ist es zulässig, erst am Ende einer Internetseite die Versandkosten anzugeben?
- Welche Fehler werden häufig bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben gemacht?
IV. Auf Grundpreise achten!
- Wozu dient die Grundpreisangabe überhaupt?
- Wann ist man zur Angabe des Grundpreises verpflichtet?
- Was sind „Fertigverpackungen“, „offene Verpackungen“ sowie „Verkaufseinheiten ohne Umhüllung“?
- Wo genau ist der Grundpreis anzugeben?
- Ist es zulässig, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann?
- Darf man den Grundpreis gegenüber dem Endpreis hervorheben?
- Wie hat man die Mengeneinheiten für die Grundpreise konkret anzugeben?
- Was gilt beim reinen Stückverkauf?
- Sind die Grundpreise auch bei bloßer Werbung aufzuführen?
- Was gilt bei Haushalts-, Reinigungs- und Waschmitteln?
- Wann kann man auf die Angabe von Grundpreisen komplett verzichten?
V. Besonderheiten bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten, eBay und Amazon
- Was gilt bei Preisangaben in Preissuchmaschinen?
- Wie kann man als eBay-Händler verhindern, dass bei eBay eingestellte Waren automatisch bei der Google-Produktsuche erscheinen?
- Bei eBay ist es zurzeit nicht möglich, Grundpreise direkt beim Endpreis anzugeben. Wie haben eBay-Händler also die Grundpreise darzustellen?
- Müssen auch bei eBay-Auktionsangeboten Grundpreise genannt werden?
VI. Leserfragen
- “Kurze Frage muss ich bei 1 Liter Milch trotzdem den Grundpreis angeben obwohl ich nur 1 Liter im Verkauf anbiete???”
- “Muß ich bei einem Artikel (Kaugummikugel für Automaten) der 454 Gramm hat auf 100 Gramm runterrechnen, oder auf 1 Kg hochrechnen oder gibt es hier keine Regelung?”
- “Ich würde Sie bitten, mir zu sagen, ob die Grundpreisangaben, umgerechnet auf 100 ml, bei Parfüms Pflicht sind, oder ob wir das getrost weglassen können!?”
VII. Preisangabenverordnung: Die häufigsten Abmahngründe
Die Antworten auf diese Fragen finden interessierte Händler hier…