Das Dienstleistungspaket „AGB für DaWanda“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über DaWanda an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB für DaWanda, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Vorteile
Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
Individuell: Die AGB für DaWanda werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB dem aktuellsten Rechtsstand.
Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.
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Das Dienstleistungspaket „AGB für Amazon“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über Amazon an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB für Amazon , die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Vorteile
Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
Individuell: Die AGB für Amazon werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB für Amazon dem aktuellsten Rechtsstand.
Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.
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Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Jetzt bestellen : Im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei ist die Widerrufsbelehrung für eBay im Zeitraum vom 01.02-28.02.2011 mit 40% Rabatt erhältlich, d.h. die eBay Widerrufsbelehrung kostet aktuell 29,40 € statt 49,- € (Preise zzgl. MwSt, versandkostenfrei).
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Im Rahmen der Vorteilswochen im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei München sind AGB für eBay im Zeitraum vom 01.02-28.02.2011 mit 40% Rabatt bestellbar, d.h. die eBay AGB sind für 77,40 € statt 129,- € (Preise zzgl. MwSt, versandkostenfrei) zu haben.
Vorteile dieser AGB für eBay
Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
Individuell: Die AGB für eBay werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB dem aktuellsten Rechtsstand.
Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.
weitere Informationen und Bestellmöglichkeit
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AGB und Widerrufsbelehrung für eBay, Amazon, Online-Shop, Dawanda, Kauflux, MeinPaket.de, Yatego, Hood und ZVAB zum Vorzugspreis.
Im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei München gibt es im Februar individuell und bedarfsgerecht erstellte AGB und Widerrufsbelehrungen mit 40% Preisvorteil (kein Download, kein Muster). Die Aktion läuft vom 01.-28.02.11.
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei erstellen Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrungen, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Vorteile
- Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
- Individuell: Die AGB und Widerrufsbelehrungen werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
- Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrungen dem aktuellsten Rechtsstand.
- Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrungen.
- Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
- Schnell: Bequem auf Rechnung oder per Bankeinzug bestellen und zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.
weitere Informationen über die IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
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Sind Tätowierungen Kunst oder nicht? Was von vielen einfach als Frage des Geschmacks angesehen wird, hat im gewerblichen Recht einen recht bedeutsamen Hintergrund: Für Künstler gelten hier diverse Ausnahmeregelungen, auch in der Preisangabenverordnung. Das LG Hamburg hat nun entschieden, dass Tätowierer tatsächlich als Künstler zu betrachten und deshalb von der Pflicht zum Preisaushang ausgenommen sind.
Sinn der Preisangabenverordnung (PAngV) ist es, den Verbraucher schon vor dem Betreten eines Geschäftes mit dem Preisniveau vertraut zu machen, das ihn im Inneren erwarten wird. Dadurch soll eine gewisse Transparenz und Vergleichsmöglichkeit geschaffen und der Kunde vor Überraschungen geschützt werden.
Nach § 5 PAngV unterliegen ausdrücklich auch Dienstleister dieser Aushangpflicht, und zwar einmal physisch im Geschäft, einmal virtuell auf der Website. Nach § 9 Abs. 8 Nr. 2 PAngV sind solche Dienstleister hiervon ausgenommen, deren Leistung gleichzeitig ein künstlerisches Werk darstellt.
Dies gilt auch für Tätowierer, wie das LG Hamburg kürzlich entschied (24.09.2010, Az. 327 O 702/09). In dem Verfahren ging es um den Künstlerstatus zweier Tätowierer; die Richter zeigten sich hier bei der Beweisaufnahme durchaus beeindruckt von den vorgewiesenen künstlerischen Talenten:
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Abmahnungen bei eBay, Amazon, Online-Shops und Co:
Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 600 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind.
Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen – beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
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Die Auktionsplattform eBay hält ein Bewertungssystem bereit, dem sich die Nutzer bewusst unterwerfen. Dieses System dient dazu, sich über den normalerweise unbe-kannten Geschäftspartner eine Meinung zu bilden. Vor diesem Hintergrund müssen auch negative Bewertungen hingenommen werden, so lange sie keine unwahren Tatsachen, bloße Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten.
Im Juni 2009 kaufte jemand über die Internetauktionsplattform eBay ein gebrauchtes Notebook der Marke Toshiba Tecra zum Preis von 461 Euro. Der Verkäufer nutzte hierzu sein eBay-Konto, das ihn als gewerblichen Verkäufer auswies. In der Artikelbeschreibung gab er an, dass das Gerät aus seinem Privatbesitz als Privatkunde stamme.
Etwas später sandte der Käufer ein Email an den Verkäufer und bat um Angabe der Telefonnummer und der Adresse. Er fragte an, ob er das Notebook abholen könne. Anstelle der vom Verkäufer geforderten Bezahlungsarten „Überweisung“ oder „Paypal“ schlug er die Abwicklung des Vertrages über einen Treuhandservice vor.
Am selben Tag noch wies der Verkäufer den Käufer darauf hin, dass eine Abholung des Notebooks nicht möglich sei und bestand auf den angegebenen Bezahlungsarten. Gleichzeitig schrieb er in seiner Email, dass er bei Abgabe einer negativen Bewertung durch den Käufer einen Anwalt beauftragen werde.
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Als Händler - Online oder Offline – ist man ja immer auf der Suche nach margenträchtigen Produkten und den entsprechenden Bezugsquellen.
Eine Plattform, die beides bietet wollen wir heute vorstellen:
Restposten24 ist mit über 25.000 registrierten Händlern eine der führenden B2B Handelsplattformen für Restposten, Sonderposten, Trendartikel, aber auch Neuware. Insgesamt werden auf Restposten24 über 500.000 Artikel angeboten. Weltweit werden über 50 Portale in 6 Sprachen betrieben.
Restposten 24 bietet aktuell in 19 verschiedenen Hauptkategorien Aktions-Posten an. Ein Blick auf dieses breitgefächerte Angebot lohnt also immer:
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Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat.
Die EU-Kommission hat ein letztes Mahnschreiben an Berlin gerichtet. Konkret geht es um die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie zielt unter anderem darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit Hilfe umfassender Informationen besser zu schützen.
Die EU hat dabei viele verschiedene Produkte im Blick, etwa Kosmetika, Spielzeug, Farben und Elektrogeräte. Die Richtlinie (2008/112/EC) hätte bis zum 1. April 2010 in nationales Recht gegossen werden sollen. Deutschland hat die Kommission bislang nicht über Maßnahmen zur Umsetzung informiert. Eine Rüge ging auch an Finnland, Portugal und Polen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.
vollständiger Artikel der IT-Recht Kanzlei…
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