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      Infos, News und Lösungen für einen rechtssicheren Online-Handel
      • 3
        Aug
      • Die neue Widerrufsbelehrung 2011 tritt in Kraft

      Vorab ein Hinweis: Von welcher Anwaltskanzlei Sie die neue Widerrufsbelehrung kostenlos erhalten, erfahren Sie hier…

      Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sowie die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung treten ab dem 04.08.2011 in Kraft. Die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen können noch für einen Übergangszeitraum von 3 Monate (also einschließlich 04.11.2011) nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verwendet werden.

      Ab dem 05.11.2011 müssen Händler zwingend die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Für den Zeitraum der Übergangsfrist drohen somit keine Abmahnungen, trotzdem ist der Händler gut beraten, möglichst zeitnah die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zu verwenden. Was sich ändert und was Sie als Händler beachten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei, weiterlesen…

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      • 6
        Jul
      • Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht

      Werden über ein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen, so ist der Inhaber des Netzwerks als Störer hierfür haftbar – es sei denn, er kann positiv nachweisen, dass ein Anderer die Rechtsverletzungen begangen hat. Die Ausrede, dass der unter der zugehörigen IP-Adresse erreichbare PC oder dessen Software zur relevanten Zeit defekt war, bringt in der Regel nichts.

      Beispielhaft hierfür ist ein Beschluss des Landgerichts Berlin (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 16 O 433/10), in dem dieser Grundsatz deutlich herausgehoben wird. Wer als Inhaber einer IP-Adresse ermittelt wird, über die urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung verbreitet wurden, haftet hierfür – wenn nicht als Täter, dann zumindest als Störer:

      Der Unterlassungsanspruch ist gem. §§ 97, 19 a UrhG begründet, denn die Beklage haftet als Störerin für die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks ‚Der Architekt‘. Die Klägerin legt dar, dass der Film am 17.08.2009 über eine IP-Adresse öffentlich zugänglich gemacht wurde, die der Beklagten zugeordnet war. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Im Wege einer sekundären Darlegungslast, obliegt es nunmehr der Beklagten vorzutragen, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat […]. Dies ist nicht gelungen. Soweit die Beklagte bestreitet, dass die Programme bei der Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes für die Filmdatei ordnungsgemäß funktioniert haben, handelt es sich um unbeachtliche Erklärungen ins Blaue hinein.“

      Den ganzen Artikel lesen (Link)

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      • 14
        Mai
      • INTERNETHANDEL: das Magazin für eCommerce-Profis


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      • 5
        Apr
      • Rechtssicherheit für Existenzgründer und Kleinunternehmern auf eBay, Amazon und Co.

      Die IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern für ihren gewerblichen Internetauftritt ab sofort vergünstigte Einstiegskonditionen für den Update-Service an. Hierdurch soll auch Unternehmern, die mit ihrer gewerblichen Online-Präsenz (noch) keine größeren Umsätze erwirtschaften die Möglichkeit einer optimalen dauerhaften rechtlichen Betreuung zu besonders günstigen Konditionen gegeben werden.

      Gehen Sie kein unnötiges rechtliches Risiko ein sondern vertrauen Sie auf die Leistungen eines kompetenten Partners:

      Die IT-Recht Kanzlei gehört in Deutschland zu den führenden Kanzleien bei der rechtlichen Beratung gewerblicher Betreiber von Online-Präsenzen. Als optionale Erweiterung zu den bewährten Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei für den gewerblichen Online-Handel bietet diese ihren Mandanten im Rahmen des Update-Service auch die Möglichkeit einer dauerhaften rechtlichen Betreuung im Bezug auf bestimmte Online-Präsenzen an. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen und zum Update-Service der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

      Sie sind Existenzgründer oder Kleinunternehmer? Auch für Sie bietet die IT-Recht Kanzlei den passenden Schutz:

      Unternehmer, die neu in den Online-Handel einsteigen (Existenzgründer) und daher regelmäßig noch keine größeren Umsätze erwirtschaften, auf eine individuelle rechtliche Betreuung im Hinblick auf ihre Internetpräsenz aber nicht verzichten möchten, können den Update-Service der IT-Recht Kanzlei jetzt zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Sofern Sie Ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service noch nicht länger als drei Monate betreiben, zahlen Sie ab sofort für das erste Jahr nur noch ein monatliches Honorar von 39,- Euro zzgl. MwSt. pro geschützter Internetpräsenz für den Update-Service.

      Gleiches gilt ab sofort für Unternehmer, die ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service zwar schon länger als drei Monate betreiben, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,- Euro aber nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer).

      Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzu?

      Kontakt

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      • 30
        Mrz
      • LG Berlin: Wer stört der haftet…muss aber nix zahlen

      Nach einem Beschluss des LG Berlin vom 03.03.2011 (Az. 16 O 433/10) ist der Anschlussinhaber eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes zwar  Störer, macht sich als solcher jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

      Der Fall

      Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes wurde wegen des Anbietens eines Films in einem Filesharing-Netzwerk abgemahnt. Neben den Anwaltskosten wollte der Abmahnende auch Schadensersatz in Form von fiktiven Lizenzgebühren vom Anschlussinhaber.

      Aus der Entscheidung des Gerichts

      Dies wurde dem Kläger vom Gericht jedoch nicht zugestanden. Zwar hafte der Anschlussinhaber nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als Störer, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt ein WLAN-Netz unterhalten hat, welches nicht gegen Missbrauch durch Dritte gesichert war. Dabei ist es unerheblich ob der Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt überhaupt zu Hause war oder seinen PC genutzt hat, da das Netzwerk trotzdem verfügbar ist und genutzt werden kann.

      Den ganzen Artikel lesen (Link)

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      • 10
        Mrz
      • Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten

      Das Amtsgericht München warnt Firmen davor, Angebote und Rechnungen von Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern anbieten, ungeprüft zu bezahlen.

      Das Amtsgericht München hat nach den gesetzlichen Vorschriften die Daten von Firmen, die sich im Handelsregister registrieren lassen müssen und wollen, in elektronischer Form im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

      Aufgrund dieser Veröffentlichungen erhielten die neu registrierten Firmen in der Folgezeit Schreiben, teilweise von mehreren Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern, Verwaltungsregistern oder Registerzentralen anboten. Überweisungsträger zur Bezahlung der Eintragung bei Annahme waren ebenfalls beigefügt.

      Auf den ersten Blick erwecken diese Schreiben, die wie eine Rechnung gestaltet sind, den Anschein, von öffentlichen Stellen zu stammen oder auch die Rechnung des Registergerichts zu sein. Manche der Firmen überwiesen darauf hin auch die geforderte Summe. Nur wer näher hinschaut, insbesondere ins „Kleingedruckte“, erkennt, dass es sich um ein Angebot zu einer Eintragung in ein privat geführtes Register handelt, das mit dem Gericht nichts zu tun hat.

      Den ganzen Artikel lesen (Link)

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      • 10
        Mrz
      • Vergleichsrechner Private Krankenversicherung (PKV)

      Informationen zur privaten Krankenversicherung

      Was Sie beachten sollten
      Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

      Welche Krankenversicherung ist also die Richtige?
      Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter
      Welche Leistungen kann man erwarten
      Welche Aufnahmekriterien gelten?
      Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

       

      Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung

      Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €?
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      • 22
        Feb
      • Gehaltskonto bei der netbank eröffnen und 65 Euro Starguthaben sichern

      Sie möchten ein Konto mit Top-Konditionen? Eröffnen Sie jetzt Ihr kostenloses netbank Gehaltskonto und sichern Sie sich 65 Euro Startguthaben!

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      weitere Infos

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      • 17
        Feb
      • Widerrufsbelehrung für Kauflux

      Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

      Neue Widerrufsbelehrung für Kauflux ab 11.06.10 

      Vorteile

      Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
      Individuell: Die Widerrufsbelehrung wird durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
      Aktuell: Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
      Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten Widerrufsbelehrung.
      Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
      Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte Widerrufsbelehrung erhalten.

      weiterlesen…

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      • 15
        Feb
      • Import von umgefüllten Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland

      Die IT-Recht-Kanzlei berichtete kürzlich bereits über ein Urteil des OLG Hamburg (Details zu dieser Entscheidung finden hier), in welchem die Voraussetzungen für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland herausgearbeitet worden sind. Das OLG Köln (Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10) hatte sich in einem ähnlich gelagerten Fall mit der Frage auseinander zu setzen ob ein in Deutschland zugelassenes Mittel von einem Dritten (der selber keine Zulassung hat) unter anderem Namen importiert und vertrieben werden darf.

      Sachverhalt

      Die Klägerin ist Herstellerin des Pflanzenschutzmittels „T“, welches sie auch selbst vertreibt. Das Mittel wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen.

      Die Beklagte importiert und vertreibt Pflanzenschutzmittel, unter anderem das Mittel „Lchemie G & B“. Auf dem Kanister befand sich der Aufdruck „Referenzmittel T*“, versehen mit dem Hinweis, dass für das Pflanzenschutzmittel „T“ eine Zulassung der Klägerin bestehe. Die Beklagte hatte im Ausland einen großen Posten „T“ erworben, diesen dann in obige Kanister umgefüllt und in Deutschland vertrieben. Eine Zulassung oder Verkehrsfähigkeitsbescheinung des BVL konnte sie nicht vorweisen.

      Den ganzen Artikel lesen (Link)

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      • 12
        Feb
      • AGB für DaWanda

      Das Dienstleistungspaket „AGB für DaWanda“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über DaWanda an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB für DaWanda, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

      AGB für DaWanda

      Vorteile

      Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
      Individuell: Die AGB für DaWanda werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
      Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB dem aktuellsten Rechtsstand.
      Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
      Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
      Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.

      weiterlesen…

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      • 12
        Feb
      • AGB für Amazon

      Das Dienstleistungspaket „AGB für Amazon“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über Amazon  an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB für Amazon , die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

      AGB für Amazon 

      Vorteile

      Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
      Individuell: Die AGB für Amazon werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
      Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB für Amazon dem aktuellsten Rechtsstand.
      Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
      Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
      Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.

      weiterlesen…

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      • 2
        Feb
      • Widerrufsbelehrung für ebay zum Vorteilspreis

      Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

      Neue Widerrufsbelehrung für eBay ab 11.06.10

      Jetzt bestellen : Im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei ist die  Widerrufsbelehrung für eBay im Zeitraum vom 01.02-28.02.2011 mit 40% Rabatt erhältlich, d.h. die eBay Widerrufsbelehrung kostet aktuell 29,40 € statt 49,- € (Preise zzgl. MwSt, versandkostenfrei).

      zum Dokumentenportal

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      • 1
        Feb
      • AGB für eBay mit 40% Rabatt

      AGB für eBay

       

      Im Rahmen der Vorteilswochen im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei München sind AGB für eBay im Zeitraum vom 01.02-28.02.2011 mit 40% Rabatt bestellbar, d.h. die eBay AGB sind für 77,40 € statt 129,- € (Preise zzgl. MwSt, versandkostenfrei) zu haben.

      Vorteile dieser AGB für eBay

      Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
      Individuell: Die AGB für eBay werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
      Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB dem aktuellsten Rechtsstand.
      Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB.
      Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
      Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.

      weitere Informationen und Bestellmöglichkeit

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      • 1
        Feb
      • Vorteilswochen mit 40% Rabatt im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei

      AGB und Widerrufsbelehrung für eBay, Amazon, Online-Shop, Dawanda, Kauflux, MeinPaket.de, Yatego, Hood und ZVAB zum Vorzugspreis.

      Im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei München gibt es im Februar individuell und bedarfsgerecht erstellte AGB und Widerrufsbelehrungen mit 40% Preisvorteil (kein Download, kein Muster). Die Aktion läuft vom 01.-28.02.11.

      Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei erstellen Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrungen, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

      Vorteile

      • Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
      • Individuell: Die AGB und Widerrufsbelehrungen werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
      • Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrungen dem aktuellsten Rechtsstand.
      • Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrungen.
      • Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
      • Schnell: Bequem auf Rechnung oder per Bankeinzug bestellen und zeitnah individuell erstellte AGB erhalten.

      weitere Informationen über die IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

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