Der BGH hat ein von einer Freilassinger Apothekerin betriebenes Rabattmodell für Arzneimittel teilweise für unbedenklich angesehen und die Abweisung der gegen diese Apothekerin gerichteten Klage in diesem Punkt bestätigt.
Den Originalbeitrag weiterlesen [...]
none
Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M..
Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).
Den Originalbeitrag weiterlesen [...]
none
Das LG Hamburg hatte entschieden (Urteil vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11), dass ein Verkäufer von DVD-Bootlegs in urheberrechtlicher Sicht auf Unterlassung hafte, wenn der Verkäufer ohne weiteres erkennen konnte, dass es sich bei den angebotenen DVDs um nicht lizenzierte Live-Konzertmitschnitte handelte.
Den Originalbeitrag weiterlesen [...]
none
Laut LG Bochum ist die Aussage “2% Rabatt bei Überweisung” wettbewerbswidrig, wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10). Dies rechtfertige auch gleich einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro…
none
In einem Urteil hat die 10. Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dieses Urteil ist seit kurzem rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil die Magdeburger Entscheidung bestätigt. Die hiergegen gerichtete Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: XII ZR 59/11) wurde kürzlich zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig ist.
Der Vermieter (Kläger) wollte dem Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) den Verkauf von Pyrotechnik untersagen lassen, da er der Meinung ist, dass nach dem Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden dürfen, weiterlesen…
none
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.
Wenn Händler sich beim Absatz Ihrer Waren mit Preisrabattaktionen behelfen, sei diesen dringend geraten, die eigens angegebene zeitliche Befristung dieser Sonderaktion ernst zu nehmen und nicht nachträglich zu verlängern. Wir bereits das OLG Köln (Urteil vom 25.03.2011, Az.: 6 U 174/10) und das KG Berlin (Beschluss vom 26.05.2009, Az.: 5 U 75/07) entschieden haben, hielt das Landgericht München I nunmehr ebenfalls fest, dass es sich bei der nachträglichen Verlängerung einer befristeten Preisrabattaktion um eine objektive Irreführung des Verkehrs im Sinne des § 5 UWG handelt, weiterlesen…
none
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung einer mit Folie beklebten Schrankwand als „Dekor“ irreführend ist, da davon auszugehen sei, dass es sich um Echtholz oder zumindest um ein mit Echtholz furniertes Möbelstück handelt.
Sachverhalt
Die Antragsgegnerin bewarb in einem Katalog eine nachgebildete, lediglich mit Kunststoff-Folie beklebte, Wohnzimmerschrankwand als „Buche oder Kirschbaum Dekor“. Es fand sich jedoch kein Hinweis darauf, dass es sich bei dem Möbelstück um eine Nachbildung handelte, wohingegen dieser Hinweis bei anderen beworbenen Möbeln zu finden war. Dadurch werde – so die Klägerin – der Eindruck erweckt bei der streitgegenständlichen Schrankwand handle es sich um eine „echte“ Schrankwand aus Massivholz oder wenigstens mit Echtholz-Furnier, weiterlesen…
none
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.
Die Parteien sind – in unmittelbarer räumlicher Nähe – Mitbewerberinnen auf dem Dienstleistungsmarkt der Fußpflege. Die Klägerin ist Podologin, die Beklagte ist als Fußpflegerin tätig. Die Beklagte schaltete in einer Zeitschrift eine mit ihrem Namen ergänzte Anzeige mit dem Inhalt: „Praxis für medizinische Fußpflege.“ Diese Werbung beanstandete die Klägerin als wettbewerbswidrig, weiterlesen…
none
Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; Entscheidung noch nicht rechtskräftig) festgehalten, dass die Versendung einer Abmahnung als Fax und einfachem Postbrief zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht, um den Zugang einer Abmahnung nachzuweisen, sofern der Abgemahnte zuvor behauptet, ihn habe die Abmahnung nicht erreicht.
1. Was war passiert?
Die Antragstellerin mahnt mit Schreiben vom 10.03.2011 die Antragsgegnerin ab. Die Antragstellerin übersandte die Abmahnung vorab per Fax an die im Online-Impressum der Antragsgegnerin genannte Faxnummer, hierbei wies der Fax-Sendebericht einen „OK“-Vermerk für die Übermittlung des Dokuments auf, weiterlesen…
none
Wieder einmal hatte sich ein Oberlandesgericht mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu beschäftigen gehabt.
Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese Gegenabmahnung vorab erst einmal angekündigt wird, um den Abmahner zur Rücknahme seiner ausgesprochenen Abmahnung zu bewegen. Das Gericht ging im entschiedenen Fall (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I-4 U 175/10) von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln aus, weiterlesen…
none
In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden sich Regelungen zu Aufrechnungsverboten.
In seinem Urteil vom 07. April 2011 (Az.: VII ZR 209/07) erklärte der BGH eine dieser typischer Weise verwendeten AGB-Klauseln, nach der eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch des Bestellers „nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung“ zulässig sei, jedoch für unwirksam, weiterlesen…
none
Das Bundeskartellamt hat der Merck KGaA, Darmstadt („Merck“) mit Beschluss eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung ihrer Belieferungspflichten aufgegeben. Hierfür erforderliche Anpassungen müssen rückwirkend zum 1. Januar 2010 erfolgen. Vorangegangen war der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14.07.2009 (Az.: B3-64/05).
Das Bundeskartellamt hat der Merck KGaA, Darmstadt („Merck“) mit Beschluss vom 19. Mai 2011 eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung ihrer Belieferungspflichten aufgegeben. Hierfür erforderliche Anpassungen müssen rückwirkend zum 1. Januar 2010 erfolgen. Vorangegangen war der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14. Juli 2009 (B3-64/05), in dem Merck verpflichtet wurde, neben dem bisherigen Alleinvertriebshändler VWR International auch andere Händler mit bestimmten Gruppen von Laborchemikalien direkt zu beliefern. Das OLG Düsseldorf bestätigte im einstweiligen Verfahren im Dezember 2009 die Anordnung vom 14. Juli 2009 für die überwiegende Anzahl der Produktgruppen. Daraufhin führte Merck ein neues Rabattsystem für die nicht mehr der Exklusivität unterliegenden Produktgruppen ein, weiterlesen…
none
Mit Urteil hat das Landgericht Hamburg einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines sog. „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.
Die Antragsgegnerin betreibt im Internet eine Versandbuchhandlung, in der sie u.a. Bücher aus allen Bereichen der Wissenschaften anbietet. Für den Verkauf von Fachbüchern entwickelte die Antragsgegnerin ein „Fördermodell“: Sie wandte sich an diverse Wirtschaftsunternehmen und warb Beiträge für einen sog. „Fördertopf“ ein. Unternehmen, die Beiträge in den „Fördertopf“ eingezahlt hatten, wurden auf der Homepage der Antragsgegnerin als „Partnerunternehmen“ ausgewiesen. Wenn nun ein Kunde ein Fachbuch kaufte, stellte die Antragsgegnerin ihm zunächst auf seinem Kundenkonto den Ladenpreis in Rechnung, belastete sodann den „Fördertopf“ mit 10% des Ladenpreises und schrieb diesen Betrag anschließend wieder dem Kundenkonto gut. Im Ergebnis musste der Kunde damit nur 90% des nach der Buchpreisbindung festgesetzten Ladenpreises bezahlen. Auf der Rechnung wurde er auf das fördernde Unternehmen hingewiesen.
Den ganzen Artikel lesen (Link)
none
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.
Der Rechtsvorgänger der Klägerinnen erwarb Mitte 2006 von der Beklagten ein Wohnmobil zum Preis zum 134.437 €, welches nach Übergabe vier Mal in der Werkstatt der Beklagten nachgebessert werden musste. Nach dem letzten Werkstattaufenthalt erklärte der Käufer im Juni 2007 den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Klägerinnen haben mit ihrer Klage – unter Anrechnung der Nutzungsvorteile – die Zahlung von 127.715,15 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Herausgabe des Wohnmobils, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie die Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs begehrt. Die Streithelferin ist als Herstellerin des Fahrzeugs dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten. Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben. Die Berufung der Streithelferin und der Beklagten hat das Oberlandesgericht weitgehend zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass im Hinblick auf den bereits viermaligen Werkstattaufenthalt ein erheblicher Mangel vorliege, obwohl die Kosten zur Beseitigung der noch vorliegenden Mängel lediglich knapp ein Prozent des Kaufpreises betrügen.
Den ganzen Artikel lesen (Link)
none
Das OLG Köln (Beschluss vom 20.05.2011, Az. 6 W 30/11) hat entschieden, dass eine Abmahnung gegenüber einer Privatperson keine Hinweise enthalten darf, die den Abgemahnten davon abhalten können, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls doch, muss der Abgemahnte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen.
Sachverhalt
Der Antragsgegner wurde von der Antragstellerin (ein Hörbuch-Verlag) abgemahnt, da ersterer ein Hörbuch der Antragstellerin über ein P2P-Netzwerk im Internet zum Download angeboten haben soll.
Der Antragsteller sollte auch eine Unterlassungserklärung abgeben, durch welche er sich verpflichten sollte, es zu unterlassen, „geschützte Werke [der Antragstellerin] oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronische Abruf bereitzuhalten“.
In der Abmahnung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass „fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen“ der Unterlassungserklärung zur Unwirksamkeit selbiger führen könnten.
Der Antragsgegner reagierte nicht auf die Abmahnung, weshalb das Landgericht am 16.03.2010 eine einstweilige Verfügung erließ, auf deren Grundlage es am 11.05.2010 ein Kostenfestsetzungsbeschluss zu Lasten des Antragsgegners erließ. Am 12.05.2010 gab der Antragsgegner eine beschränkte Unterlassungserklärung ab.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen die ihm auferlegten Verfahrenskosten.
Den ganzen Artikel lesen (Link)
none