Rechtssicher-Online-Blog » 2009 » Dezember » 02
      • Home
      • Impressum
      • Full RSS feed

      Rechtssicher-Online- Blog

      Infos, News und Lösungen für einen rechtssicheren Online-Handel
      • 2
        Dez
      • Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?

      Wieder mal hat sich ein Gericht zum oft zitierten Unternehmerbegriff im Rahmen der Verkaufstätigkeit auf der Handelsplattform eBay geäußert. Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit immer wieder über diese Thematik berichtet.

      Der Begriff des Unternehmers wird regelmäßig weit ausgelegt und ist wie folgt zu definieren:

      Erforderlich ist nur eine auf Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Auflage, § 2, Rn. 21).

      Dem LG Berlin (Urteil vom 29.10.2009, Az.:16 0 215/09) lagen dabei für seine Einschätzung folgende Verkäuferkriterien zugrunde:

      230 angebotene Artikel in 5 Monaten
      1500 Bewertungen in einem Zeitraum von 7 Jahren

      Dieser Umfang der Verkaufstätigkeit hat dem Gericht ausgereicht, um den Verkäufer als Unternehmer einzustufen.

      Nach Ansicht des Gerichts steht dieser Einschätzung auch nicht entgegen, dass der Verkäufer die angebotenen Gegenstände einer privaten Sammlung entnommen hat, da die Verkaufstätigkeit gleichwohl auf Dauer angelegt sei und der Einkauf von Waren nicht konstitutives Element einer geschäftlichen Handlung sei. Damit schließen sich die Richter einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.03.2007, Az.: 6 W 27/07) an, in der ebenso entschieden wurde, dass der regelmäßige Verkauf aus einer Privatsammlung nichts an der Gewerblichkeit der Verkaufstätigkeit ändert.

      Allerdings sei darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung nicht ständige Rechtsprechung ist.

      To be continued…..

      none
      • 2
        Dez
      • OLG Hamm: Formulierung “Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung” nicht abmahnbar

      Unberechenbares OLG Hamm? Die Belehrung “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung” sei laut OLG Hamm jedenfalls nicht zu beanstanden (Urteil vom 05.11.2009, Az. I-4 U 121/09).

      Dies begründete das Gericht wie folgt:

      “Der Senat hat schon wiederholt über Fälle entschieden, bei denen über den Fristbeginn beim Widerrufsrecht mit der Formulierung belehrt wurde, dass die Frist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnt. Eine solche Belehrung hat der Senat sogar in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise für irreführend gehalten (vgl. OLG Hamm MMR, 2007, 377, vgl. Urteil vom 6. März 2008 – 4 U 206/07; Urteil vom 12 März 2009 – 4 U 225 / 08, Urteil vom 14. Mai 2009 – 4 U 16/09 und Urteil bom 30. Juli 2009 – 4 U 58/09). Beim Verbraucher kann in diesen Fällen angesichts der Formulierung der falsche Eindruck entstehen, dass die Frist schon durch die vorvertragliche Informaton zu laufen beginnt.”

      Der vorliegende Fall sei jedoch in entscheidender Weise anders zu beurteilen. Der früheste Beginn der Rückgabefrist werde vorliegend nicht nur an den Erhalt der fraglichen Belehrung geknüpft, sondern auch an den Erhalt der Ware, der für deren Rücksendung ohnehin eine zentrale Bedeutung habe. Der Verbraucher wisse somit, dass die Frist nicht zu laufen beginnt, bevor er auch die Ware erhalten hat. Damit sei hier klargestellt, dass es auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Belehrung auf der Angebotsseite des Verkäufers im Internet nicht ankommen könne. Dem oben geschilderten Irrtum könne der Verbraucher somit gerade nicht erliegen (vgl. hierzu auch OLG Köln MMR, 2007, 713, 716.

      “Selbst wenn der Verbraucher irrig annehmen sollte, dass er die zusätzlich zum Erhalt der Ware erforderliche Belehrung schon erhalten hat, wirkt sich dieser Irrtum nicht zu seinen Lasten aus, weil davon auszugehen ist, dass ihm die noch erforderliche Belehrung in Textform entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung des § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB spätestens mit dem Erhalt der Ware zugeht. Dafür, dass der Beklagte gegen diese gesetzliche Pflicht verstößt und mit der Ware keine zusätzliche Belehrung versendet, was einen anderen Wettbewerbsverstoß darstellen würde, hat der Kläger nichts vorgetragen. Es war im Gegenteil jedenfalls in erster Instanz sogar unstreitig, dass den Kunden mit der Warenlieferung immer eine Belehrung in Textform übersandt wird. Das in der Berufungsinstanz erfolgte pauschale Bestreiten dieser Tatsache ist unerheblich; im Übrigen stünde seiner Zulassung auch § 531 Abs. 2 ZPO entgegen.”

      Das OLG Hamm stellte zuletzt noch klar, dass selbst wenn man einen Verstoß gegen die gesetzliche Informationspflicht annehmen würde, ein solcher Gesetzesverstoß ausnahmeweise nicht geeignet sei, den Wettbewerb zu Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher im Sinne des § 3 UWG mehr als nur unwesentlich zu beeinträchtigen:

      “Wer grundsätzlich über das Rückgaberecht nach § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB informiert und dabei nicht den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass diese vorvertragliche Information schon irgendwelche Fristen in Lauf setzen kann, beeinflusst das Verbraucherverhalten jedenfalls dann nur unerheblich, wenn er den Verbraucher mit Erhalt der Ware in Textform noch einmal über das Rückgaberecht belehrt. Dann beginnt die Monatsfrist genau zu dem Zeitpunkt zu laufen, der auch der vorvertraglichen Belehrung zu entnehmen war. Die unvollständige Belehrung wirkt sich dann nicht aus.”

      none

      kategorien



      EBAY-SHOP KOMPLETT-PAKET

      archiv

      • Mai 2012 (71)
      • April 2012 (65)
      • März 2012 (173)
      • Februar 2012 (283)
      • Januar 2012 (166)
      • Dezember 2011 (28)
      • November 2011 (30)
      • Oktober 2011 (32)
      • September 2011 (41)
      • August 2011 (18)
      • Juli 2011 (20)
      • Juni 2011 (12)
      • Mai 2011 (35)
      • April 2011 (45)
      • März 2011 (54)
      • Februar 2011 (48)
      • Januar 2011 (77)
      • Dezember 2010 (88)
      • November 2010 (87)
      • Oktober 2010 (48)
      • Mai 2010 (4)
      • April 2010 (12)
      • März 2010 (10)
      • Februar 2010 (8)
      • Januar 2010 (11)
      • Dezember 2009 (7)
      • November 2009 (16)
      • Oktober 2009 (33)
      • April 9 (1)



      Rechtssicher Online

      AGB für Amazon ohne Vertragsbindung

      agb vom anwalt ohne abo

      • AGB für eBay
      • AGB für Amazon
      • AGB für einen Online-Shop
      • AGB für DaWanda
      • AGB für MeinPaket.de
      • AGB für Hood
      • AGB für Kauflux
      • AGB für Yatego
      • AGB für ZVAB
      Risikolebensversicherung Vergleich

      Widerrufsbelehrungen etail

      • Widerrufsbelehrung für eBay
      • Widerrufsbelehrung für Amazon
      • Widerrufsbelehrung für Online-Shop
      • Widerrufsbelehrung für DaWanda
      • Widerrufsbelehrung für MeinPaket.de
      • Widerrufsbelehrung für Hood
      • Widerrufsbelehrung für Kauflux
      • Widerrufsbelehrung für Yatego
      • Widerrufsbelehrung für ZVAB

      zusatzeinnahmen



      AGB Pro (b2C + B2B)

      • AGB Pro für eBay
      • AGB Pro für Amazon (B2C + B2B)
      • AGB Pro für einen Online-Shop
      • AGB Pro für DaWanda
      • AGB Pro für Hood
      • AGB Pro für Kauflux
      • AGB Pro für Yatego
      • AGB Pro für ZVAB
      Firmenversicherung

      ecommerce schutzpakete

      • Amazon Schutzpaket Basic
      • Amazon Schutzpaket Komfort
      • eBay Schutzpaket Basic
      • eBay Schutzpaket Komfort
      • Yatego Schutzpaket Basic
      • Yatego Schutzpaket Komfort

      tag cloud

      1 Jahr 2 Jahre 6 Monate abmahnsicher Abmahnung AGB AGB-Klausel Amazon Anwalt B2B BGH Buch Buchtipp Businessplan CMS eBay Facebook Fernabsatz Handbuch Hersteller Händler Impressum Internet Leitfaden Markenrecht Marketing Muster Online-Händler Online-Shop Ratgeber rechtssicher Social Media Software Unternehmen Update-Service UWG Verbraucher Verkauf Vorlage Webshop Werbung Wettbewerbsrecht Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Yatego

       

      Dezember 2009
      M D M D F S S
      « Nov   Jan »
       123456
      78910111213
      14151617181920
      21222324252627
      28293031  

      nicht vergessen !

      Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

      vorsorge für selbstständige

      Rürup-Rente

      vergleichen & sparen

      Krankenversicherungsvergleich